Mit der Wahl der Kostenerstattung haben Sie sich dazu entschieden, ambulante ärztliche Leistungen direkt mit Ihrem Arzt abzurechnen. Ab sofort können Sie die Ihnen dadurch entstandenen Mehrkosten in einem überschaubaren Rahmen halten. Bei einer ambulanten Heilbehandlung, Vorsorgeuntersuchung oder Entbindung durch einen Vertragsarzt erhalten Sie für ärztliche Beratung, Besuche und Verrichtungen
- 90 % Ihrer erstattungsfähige Aufwendungen bis zu einem Rechnungsbetrag von 4.000,00 Euro pro Kalenderjahr¹ und sogar
- 100 % der erstattungsfähige Aufwendungen¹, die über 4.000,00 Euro pro Kalenderjahr hinausgehen.
Außerdem sind die von der BKK bei ihrer Kostenerstattung in Abzug gebrachten Abschläge vom Erstattungsbetrag für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen sowie vorgesehene Zuzahlungen erstattungsfähig.
| Beispiel-Rechnung: Ärztliche Behandlung | |
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Behandlungskosten |
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Behandlungskosten |
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Ihr Vorteil: 534,50 Euro²
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² Es handelt sich um Beispielrechnungen, Details zu den Tarifen entnehmen Sie bitte den Tarifbedingungen.

