BKK ExtraPlus: Aufbaustufe BKKK-A
BKK ExtraPlus für Kostenerstattung bei ärztlichen Behandlungen

Mit der Wahl der Kostenerstattung haben Sie sich dazu entschieden, ambulante ärztliche Leistungen direkt mit Ihrem Arzt abzurechnen. Ab sofort können Sie die Ihnen dadurch entstandenen Mehrkosten in einem überschaubaren Rahmen halten. Bei einer ambulanten Heilbehandlung, Vorsorgeuntersuchung oder Entbindung durch einen Vertragsarzt erhalten Sie für ärztliche Beratung, Besuche und Verrichtungen

  • 90 % Ihrer erstattungsfähige Aufwendungen bis zu einem Rechnungsbetrag von 4.000,00 Euro pro Kalenderjahr¹ und sogar
  • 100 % der erstattungsfähige Aufwendungen¹, die über 4.000,00 Euro pro Kalenderjahr hinausgehen.

Außerdem sind die von der BKK bei ihrer Kostenerstattung in Abzug gebrachten Abschläge vom Erstattungsbetrag für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen sowie vorgesehene Zuzahlungen erstattungsfähig.

Beispiel-Rechnung: Ärztliche Behandlung


Ohne Barmenia

Behandlungskosten
Eigenanteil



 866,25 Euro
 593,89 Euro


Mit Barmenia

Behandlungskosten
Kostenübernahme
Eigenanteil



 866,25 Euro
 534,50 Euro
   59,39 Euro

Ihr Vorteil: 534,50 Euro²
¹ Soweit sie die Vorleistungen Ihrer BKK übersteigen.
² Es handelt sich um Beispielrechnungen, Details zu den Tarifen entnehmen Sie bitte den Tarifbedingungen.
 
Sie haben Fragen?

Das Barmenia-Serviceteam hilft Ihnen gerne weiter:
Service-Tel.: (02 02) 4 38 35 60
montags bis freitags von 7:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 15:00 Uhr
URL: http://www.bkk-extraplus.de/319.asp  Druckdatum: 19.05.2012